Ausbildungsvertrag der Reitschule Leineweber

 

Der Reitschüler bzw. sein Erziehungsberechtiger schließt mit der Familie Leineweber den folgenden Ausbildungsvertrag auf unbestimmte Zeit. Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Der Reitschüler erhält mit Entrichten des monatlichen Beitrages die Möglichkeit, wöchentlich einen Unterrichtstermin wahrzunehmen. Die Unterrichtsstunde findet jeweils zum gleichen, abgesprochenen Termin statt. Bei rechtzeitiger Abmeldung - mindestens 24 Stunden - kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Für Reitstunden, die aus Verschulden des Schülers ausfallen, besteht kein Rückzahlungs- anspruch. Weiterhin sind Reitstunden nur in Ausnahmefällen übertragbar.

Die Einteilung der Pferde / Ponies erfolgt ausschließlich durch die entsprechenden Ausbilder.

 

Die jeweilige monatliche Ausbildungsgebühr ist zu Beginn eines Monats, spätestens am 5. d..M. zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung können wir eine angemessene Bearbeitungsgebühr erheben.Wir empfehlen, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Unsere  Bankverbindung lautet:   DE 18 1101 0100 2035 7920 83

 

Die monatl. Gebühr beträgt zur Zeit: ab. 1.1.2019

Longenstunde ( 20 min ) EUR 40,00

Kindergruppe, kurz EUR 40,00

Jugendliche ( 45 min) EUR 50,00

Erwachsene EUR 60,00

2. feste Reitstunde EUR 30,00

 

Einzelunterricht ( 30 min) EUR 17,50

 

Der Reitunterricht findet ganzjährig – auch in den Schulferien - statt. Termine, die auf Feiertage fallen, können nicht wahrgenommen werden. Fällt witterungsbedingt der Schulunterricht aus,wird aus Sicherheitsgründen auch kein Reitunterricht erteilt.

Evtl. Preiserhöhungen – abhängig von der allgem. wirtschaftlichen Lage - werden ca. 2 Monate vorher bekannt gegeben.

Bei mehreren Reitschülern aus 1 Familie verringert sich die monatliche Gebühr ab dem 2. Reiter um EUR 5,--.

Für alle Reitschüler besteht eine Haftpflichtversicherung unsererseits, wobei das Tragen einer geprüften Reitkappe ( 3-Punkt-Befestigung) vorgeschrieben ist.

 

Mit Ausfüllen und Unterschrift des beiliegenden Formulars erkennt der Reitschüler bzw. der Erziehungsberechtigte die genannten Bedingungen an.

 

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